Das Realisieren des Todes ist für die Bewältigung der Trauer von großer Wichtigkeit. Die Zeit der Verabschiedung ist eine schwere, aber auch wertvolle Zeit.
Der Bestatter bzw. der behandelnde Arzt verständigt den zuständigen Arzt für die Totenbeschau (wenn dieser nicht mit dem behandelnden Arzt ident ist).
Gibt der Totenbeschauarzt den Verstorbenen frei, kann der Bestatter den Verstorbenen abholen und für die Bestattung bekleiden. Der Totenbeschauarzt stellt die "Todesbescheinigung" und die "Anzeige des Todes" (wichtig für Eintragung im Sterbebuch am zuständigen Standesamt) aus.
Ist die Todesursache nicht eindeutig feststellbar, wird der Verstorbene in ein zuständiges Spital zur Klärung der Todesursache überstellt. In diesem Fall informiert Sie Ihr Bestattungsunternehmen über die weiteren Schritte und besorgt die nötigen Dokumente.
Tipp: Sie können in akuten Krisen ein Kriseninterventionsteam, Akut-Team oder auch psychologische Begleitung über die Polizei und Rettung anfordern.
Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland werden die Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) verständigt. Sind Sie selbst vor Ort, wenden Sie sich an diese österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat).
Eine Liste der österreichischen Botschaften und Konsulate im Ausland hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, 1010 Wien, Minoritenplatz 8, Tel. 0800 234 888 (aus dem Ausland Tel. + 50 11 50.4411), www.bmeia.gv.at.
Die Kosten der Überführung sind von den Angehörigen zu tragen, es sei denn, der Verstorbene hat schon vor seinem Ableben die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Eine Versicherung für solche Fälle bietet der Wiener Verein, der weltweit alle Formalitäten und Behördenwege erledigt. Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden (im Rahmen der Versicherungssumme) vom Wiener Verein übernommen.
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