BESTATTUNGSTERMINE

Wir suchen Sargträger auf Basis fallweiser Beschäftigung.

Für nähere Informationen setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung.

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Wir unterstützen Sie in allen Belangen

Der Tod eines geliebten Menschen ist ein einschneidender Moment im Leben der Hinterbliebenen. Die Entlastung der Angehörigen steht für uns an erster Stelle. Wir von der Bestattung Cepko in Altenmarkt und Alland kümmern uns gerne um alle nötigen Wege, um Ihnen eine stressfreie Zeit zu ermöglichen.

Individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch
Erstellung sämtlicher Trauerdrucksorten
Erledigung aller Behördenwege (Arzt, Standesamt, Gesundheitsamt, ...)
Gestaltung der gesamten Trauerfeier (Musik, Sänger, ...)
Abmeldung bei der Pensionsversicherung
Überführung im In- und Ausland
Verschiedenste Särge und Urnen
Terminkoordination mit Kirche, Nachrufredner und Friedhofsverwaltung
Vermittlung und Organisation von Trauerfloristik und Steinmetzarbeiten
Direktverrechnung mit dem "Wiener Verein" und anderen Versicherungsgesellschaften

Bestattung Cepko in Altenmarkt und Alland


Wir sind ein Familienbetrieb, der seit dem Jahr 1960 besteht, und haben es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Mitmenschen eine starke Stütze zu sein. Örtliche Bräuche im Hinblick auf die Begräbnisfeier und individuelle Abschiede stehen für uns in einem direkten und engen Zusammenhang, der sich mit uns nach Ihren Wünschen umsetzen lässt.

Das Team rund um Geschäftsführer Alexander Cepko ist immer bemüht, Ihnen Rat und Hilfe anzubieten. Unser gesamtes Personal ist gut ausgebildet und arbeitet sehr diskret und pietätvoll.
MEHR ÜBER UNS

Wissenswertes

Im Trauerfall

Welche Maßnahmen müssen getroffen werden, welche Dokumente vorbereitet? Kontaktieren Sie uns bei einem Todesfall möglichst rasch: Wir übernehmen viele Behördenwege für Sie.
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Das Begräbnis

Bei der Organisation einer Trauerfeier bzw. von einem Begräbnis sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Es sind viele Entscheidungen zu treffen, doch wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Vorsorge

Vorsorge zu treffen erspart im Todesfall den Angehörigen viel Arbeit und schwere Entscheidungen. Welche Möglichkeiten es gibt, um sich abzusichern, erfahren Sie bei uns, der Bestattung Cepko.
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Aktuelle Bestattungstermine

TERMINÜBERSICHT TERMINÜBERSICHT

Die ersten Schritte

Hier finden Sie wichtige Informationen, die in den ersten Stunden eines Todesfalls zu beachten sind. Die Maßnahmen hängen in erster Linie vom Sterbeort ab. Möglichst rasch nach der Freigabe wird der Sterbefall beim zuständigen Standesamt beurkundet. Das erledigt Ihr Bestatter für Sie, dazu benötigt er einige Dokumente.

Wo ist Ihr Angehöriger verstorben?


  • Zu Hause verstorben
    • Benachrichtigung des "Gemeindearztes" oder dessen Vertretung.
    • Anruf beim Bestattungsunternehmen.
    • Nehmen Sie sich Zeit für die Verabschiedung von Ihrem Verstorbenen und verständigen Sie Angehörige, die das ebenfalls gerne möchten.

    Das Realisieren des Todes ist für die Bewältigung der Trauer von großer Wichtigkeit. Die Zeit der Verabschiedung ist eine schwere, aber auch wertvolle Zeit.


    Der Bestatter bzw. der behandelnde Arzt verständigt den zuständigen Arzt für die Totenbeschau (wenn dieser nicht mit dem behandelnden Arzt ident ist).


    Gibt der Totenbeschauarzt den Verstorbenen frei, kann der Bestatter den Verstorbenen abholen und für die Bestattung bekleiden. Der Totenbeschauarzt stellt die "Todesbescheinigung" und die "Anzeige des Todes" (wichtig für Eintragung im Sterbebuch am zuständigen Standesamt) aus.


    Ist die Todesursache nicht eindeutig feststellbar, wird der Verstorbene in ein zuständiges Spital zur Klärung der Todesursache überstellt. In diesem Fall informiert Sie Ihr Bestattungsunternehmen über die weiteren Schritte und besorgt die nötigen Dokumente.

  • Im Krankenhaus, Pflegeheim, Pensionistenheim oder Hospiz verstorben
    • Klären Sie die Möglichkeit Ihrer Anwesenheit bei Sterben, Tod und Verabschiedung.
    • Anruf beim Bestattungsunternehmen.
    • Kleider, mit denen der Verstorbene zur Einsargung bekleidet werden soll, müssen ins Krankenhaus (Pflege-, Pensionistenheim, Hospiz) oder zum Bestatter gebracht werden.
    • Wo Sie die "Anzeige des Todes" erhalten, erfahren Sie in der Verwaltung des Krankenhauses oder bei Ihrem Bestattungsunternehmen.
  • Ihr Angehöriger stirbt an einem öffentlichen Ort
    • Sie werden durch die zuständige Sicherheitsdienststelle verständigt.
    • Dabei wird Ihnen auch mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht wurde. Nehmen Sie möglichst rasch Kontakt mit Ihrem Bestatter auf.
    • Das Bestattungsunternehmen übernimmt auch die Bekleidung für den Verstorbenen und erledigt die erforderlichen Überführungsformalitäten.
    • Besonders bei unerwarteten Todesfällen wie z.B. Unfall ist das Abschiednehmen für die weitere Bewältigung der Trauer von großer Bedeutung. Da es in dieser Krisensituation häufig zu Überforderung kommt, bieten professionelle Einrichtungen Krisenintervention zur persönlichen Begleitung an.

    Tipp: Sie können in akuten Krisen ein Kriseninterventionsteam, Akut-Team oder auch psychologische Begleitung über die Polizei und Rettung anfordern.

  • Ihr Angehöriger stirbt im Ausland

    Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland werden die Angehörigen in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) verständigt. Sind Sie selbst vor Ort, wenden Sie sich an diese österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat).


    Eine Liste der österreichischen Botschaften und Konsulate im Ausland hat das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, 1010 Wien, Minoritenplatz 8, Tel. 0800 234 888 (aus dem Ausland Tel. + 50 11 50.4411), www.bmeia.gv.at.


    Die Kosten der Überführung sind von den Angehörigen zu tragen, es sei denn, der Verstorbene hat schon vor seinem Ableben die entsprechenden Maßnahmen getroffen. Eine Versicherung für solche Fälle bietet der Wiener Verein, der weltweit alle Formalitäten und Behördenwege erledigt. Sämtliche anfallenden Kosten und Gebühren werden (im Rahmen der Versicherungssumme) vom Wiener Verein übernommen.


Welche Dokumente benötigen wir für das Standesamt?


Anzeige des Todes
Dokumente des Verstorbenen:
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • Meldenachweis
Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Bei nichtösterreichischen Staatsbürgern: Reisepass
Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch eine Abschrift aus dem Sterbebuch aus (gebührenpflichtig 9,30 Euro). Diese wird für verschiedene Abmeldungen (z. B. von Versicherungen) benötigt.

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist sicher ein einschneidender Moment im Leben seiner Angehörigen.

Aber gerade jetzt ist es wichtig, richtig zu handeln und die notwendigen Schritte zu setzen.

Wir unterstützen Sie einfühlsam in jeder erdenklichen Art und Weise ab der ersten Kontaktaufnahme und nehmen Ihnen viele Wege ab."

Alexander Cepko, Geschäftsführer

Anfrageformular

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